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Die Bundesregierung hat am 6. Februar 2013 die vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung und vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie vorgelegten Entwürfe zur Änderung des Energieeinsparungsgesetzes und zur Änderung der Energieeinsparverordnung beschlossen.
Der Entwurf des EnEG schafft die gesetzlichen Ermächtigungsgrundlagen für die in der EnEV-Novelle vorgesehenen Änderungen. Er sieht außerdem eine Grundpflicht zur Errichtung von Neubauten im Niedrigstenergiegebäudestandard (Behördengebäude ab 2019, alle übrigen Neubauten ab 2021) vor.
Der Entwurf zur EnEV beinhaltet im Wesentlichen Folgendes:
Nach derzeitigem Stand ist die Einführung der neuen EnEV 2014 zum 1. Januar 2014 geplant.
Download Energieeinsparverordnung (Nichtamtliche Lesefassung)
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