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Neues zur Unterfangung
Unterfangungen müssen geplant werden
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In der "neuen" Norm DIN 4123 wird bei Unterfangungsmaßnahmen eine Planung und eine Bauüberwachung mit täglicher Dokumentation durch den Bauleiter gefordert. Wenn hierzu kein Fachplaner beauftragt wird, ist der Gebäudeplaner und der Bauleiter verantwortlich. Baubehelfe sind nicht Bestandteil der statischen Berechnung des Gebäudes.
Ein Kommentar zur DIN 4123 ist auf der Homepage der Kühn Geoconsulting GmbH zu finden.
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